Kinderschutzkonzept

Kinderschutz


Einführung

Der Kinderschutz war und ist wesentlicher Bestandteil der Arbeit in Kindertageseinrichtungen. Die Mitarbeitenden sind sich ihrer Verantwortung gegenüber jedem einzelnen Kind bewusst. Die Tageseinrichtung unterstützt Familien in ihren Erziehungsaufgaben.


Ziele

§ Den pädagogischen Fachkräften sind die gesetzlichen Bestimmungen bekannt und sie achten auf deren Einhaltung.

§ Sie halten kontinuierlich Kontakt zu den Familien und kennen die Lebenssituation jedes einzelnen Kindes.

§ Sie sprechen mögliche Fehlentwicklungen an, die das Kindeswohl beeinträchtigen könnten, und schlagen den Eltern geeignete Beratungsangebote vor, die beim Erkennen und Lösen von Problemen helfen können.

§ Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung wird die insoweit erfahrene Fachkraft eingeschaltet


Qualitätsanforderungen:

§ Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Familien gewährleistet ein unbürokratisches und schnelles Handeln zum Wohl des Kindes.

§ In der Kindertageseinrichtung ist beschrieben, wie Träger, Leitung und Mitarbeitende gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung aufgreifen und behandeln. 

§ Die Vorgehensweise in den einzelnen Phasen ist mit den jeweiligen Handlungsschritten und der entsprechenden Dokumentation in einem Leitfaden dargelegt. 

§ Die „in so weit erfahrene Fachkraft“ (§8a SGBVIII) ist den Mitarbeitenden bekannt. 

§ Der Datenschutz ist gewährleistet. Im Zweifel jedoch geht Kinderschutz vor Datenschutz. 

§ Landesrechtliche Vorgaben sind umgesetzt. 


Arbeitsschutz – Gesundheit der Mitarbeitenden


Einführung

Maßnahmen des Arbeitsschutzes dienen der Erhaltung der Gesundheit der Mitarbeitenden. Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz ist Aufgabe des Trägers bzw. der Leitung der Kindertageseinrichtung. Die Anforderungen an den Arbeitsschutz sind durch gesetzliche Regelungen, Verordnungen und die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften vorgegeben.


Ziele 

§ Die den Arbeitsschutz betreffenden Anforderungen sind identifiziert. Alle für den Arbeitsschutz erforderlichen Maßnahmen sind umgesetzt.

§ Gegen Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren sind weitestgehend Vorkehrungen getroffen.

§ In den Arbeitsabläufen sind Vorkehrungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden integriert.

§ Die gesetzlichen und behördlichen Anforderungen werden erfüllt.


Qualitätsanforderungen

§ Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit/ein(e) Sicherheitsbeauftragte(r) ist benannt.

§ Gefährdungsbeurteilungen, Begehungen, Empfehlungen und Maßnahmen zum Arbeitsschutz sowie betriebsmedizinische Untersuchung und Unterweisungen zum Arbeitsschutz werden regelmäßig durchgeführt.

§ Die Mitarbeitenden werden in die Planung, Durchführung und Weiterentwicklung des Arbeits-und Gesundheitsschutzes einbezogen.

§ Pausenzeiten sind in den täglichen Arbeitsabläufen benannt und werden eingehalten.

§ Der Umgang mit Mehrarbeits- und Überstunden ist geregelt (vgl. Kap. Personal 6.3 und 6.4).

§ Bei der Planung von Maßnahmen, Veranstaltung und Projekten werden Aspekte des Gesundheitsschutzes der Mitarbeitenden bedacht.

§ Die Einrichtung der Räume berücksichtigt die Anforderungen des Gesundheitsschutzes für die Mitarbeitenden (z.B. Stühle, Wickeltische, Lärmschutz, Raum für Mitarbeitende; vgl. 7.8)


Brandschutz 


Einführung

Unter Brandschutz fallen alle Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Bränden. Brandschutz ist Aufgabe des Trägers bzw. der Leitung der Tageseinrichtung für Kinder.


Ziele

§ Die Brandgefahr ist minimiert.

§ Die Mitarbeitenden haben die für den Brandfall erforderlichen Notfallmaßnahmen geübt.


Qualitätskriterien:

§ Alle für den Brandschutz gesetzlich vorgeschriebenen Vorkehrungen wurden getroffen. 

§ Flucht- und Rettungspläne sind gut sichtbar ausgehängt.

§ Ein Feuerwehreinsatzplan ist in Kooperation mit der örtlichen Feuerwehr / der Kommune erstellt.

§ Kontrollen der brandschutztechnischen Vorkehrungen sind fester Bestandteil in den Prüfplänen.

§ Schulung der Mitarbeitenden zur Brandverhütung und -bekämpfung werden durchgeführt. 

§ Kinder und Mitarbeitende sind über Brandgefahren, Verhalten und Vorgehen der Mitarbeitenden im Brandfall informiert.


Hygiene 


Einführung

Hygiene ist die Lehre von der Gesundheit, einschließlich Gesundheitspflege und Gesundheitsvorsorge. Sie dient der Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten und somit der Erhaltung der Gesundheit. Im engeren Sinne fallen darunter auch Hygienemaßnahmen zur Vorbeugung von Infektionskrankheiten.


Ziele

§ Durch strikte Einhaltung von Hygienerichtlinien werden Infektionsgefahren für Kinder, Eltern und Mitarbeitende auf ein Mindestmaß reduziert.


Qualitätsanforderungen

§ Die gesetzlichen und behördlichen Anforderungen sind bekannt und werden umgesetzt. 

§ Kinder, Eltern und Mitarbeitende sind über die Notwendigkeit von Hygienemaßnahmen informiert, auch über Regelungen, die ggf. zu einer Einschränkungen ihres Selbstbestimmungsrechtes führen.

§ Für die Kindertageseinrichtung ist ein Hygieneplan nach dem Vorbild des Niedersächsischen Rahmenhygieneplans erstellt und wird regelmäßig überprüft und aktualisiert.

§ Der Hygieneplan benennt u.a. Kriterien für die Auswahl, Beschaffung, Nutzung/Anwendung, Lagerung und Entsorgung von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln.

§ Eltern und Mitarbeitende sind über die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes informiert. Einweisungen/Belehrungen der Mitarbeitenden finden regelmäßig gemäß den gesetzlichen Vorgaben statt und werden dokumentiert.

§ Die zur Infektionsvermeidung erforderlichen Hygienemaßnahmen sind umgesetzt und in die Arbeitsabläufe integriert. Insbesondere ist dabei zu beachten, dass:

-      Kinder und Erwachsene, die mit Krankheiten gemäß dem Infektionsschutzgesetz infiziert sind, der Kindertageseinrichtung fern bleiben,

-      die Fachkräfte auf Sauberkeit und Hygiene achten und den Kindern so eine Orientierungshilfe geben, um Krankheiten vorzubeugen,

-      Parasitenbefall in Zusammenarbeit mit den Eltern und ggf. dem Gesundheitsamt so weit wie möglich verhindert wird. Regelungen zur Information und Bekämpfung sind etabliert und werden eingehalten.


 Verhalten in Notfallsituationen

Notfall bezeichnet eine Situation, in der dringend Hilfe benötigt wird, beispielsweise bei einer Verletzung oder lebensbedrohlichen Gefährdung. In Notfällen ist ein sofortiges, gezieltes, sicheres und ruhiges Handeln aller Mitarbeitenden der Kindertageseinrichtung erforderlich.


Ziele

§ Die Mitarbeitenden leiten im Notfall unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen ein und setzen diese um.

§ Größtmögliche Sicherheit der Kinder und Mitarbeitenden wird gewahrt.

§ Die Mitarbeitenden handeln sicher und professionell.

§ Sie wirken darauf hin, Folgeschäden zu vermeiden.


Qualitätsanforderungen

§ Ein Verzeichnis mit den im Notfall anzurufenden Diensten ist bekannt und zugänglich.

§ Die Kindertageseinrichtung verfügt über Notfallpläne, die festlegen, welche Notfallmaßnahmen bei Bedarf zu ergreifen sind und welche Aufgaben den einzelnen Mitarbeitenden dabei zukommen.

§ Die Mitarbeitenden sind in Erste Hilfe-Maßnahmen geschult (vgl. Fortbildungsplanung 6.8).

§ Die erforderliche Ausstattung für Notfälle (Feuerlöscher, Verbandkästen etc.) ist in der Kindertageseinrichtung vorhanden und jederzeit sofort verfügbar.

§ Ein Notfallplan ist erstellt, in dem das Vorgehen der Mitarbeitenden in Notfällen beschrieben ist und die Information der Eltern und des Trägers geregelt ist.

§ Träger und Leitung haben Regelungen getroffen, um die von einem Notfall betroffenen Mitarbeitenden, Kinder und Eltern bei Bedarf psychologisch und seelsorgerisch zu unterstützten.



Umgang mit Fremdeigentum – Datenschutz


Einführung

Fremdeigentum bezieht sich in der Tageseinrichtung für Kinder auf Gegenstände, die im Besitz oder Eigentum der Kinder bzw. Eltern oder anderer Personen sind. Ein wesentliches Kriterium für die Zufriedenheit der Kinder und Eltern ist der sorgsame, respektvolle und sachgerechte Umgang mit ihrem persönlichen Besitz oder Eigentum.


Ziele

§ Der sorgsame und sachgerechte Umgang mit dem Besitz und Eigentum der Kinder bzw. Eltern ist sichergestellt.

§ Die Mitarbeitenden vermeiden Schäden am und Verlust von Besitz und Eigentum der Kinder bzw. Eltern.


Qualitätsanforderungen

§ Geeignete Aufbewahrungsmöglichkeiten für das Eigentum jedes Kindes sind bereitgestellt.

§ Eine sachgerechte Bedienung, Pflege, Lagerung und Aufbewahrung der persönlichen Gegenstände und bei Bedarf ihre Kennzeichnung sind sichergestellt.

§ Eine Vorgehensweise bei Verlust oder Beschädigung ist geregelt.

§ Der Schutz von personenbezogenen Daten (Datenschutz) ist geregelt.

§ Der Umgang mit Geschenken an Mitarbeitende der Kindertageseinrichtung ist geregelt.


Wartungs- und Kontrollsystem


Einführung

Die Kindertageseinrichtung ist verpflichtet, für die Sicherheit von Gebäude, Gelände und aller elektrischen Geräte und Anlagen zu sorgen. Dabei ist sowohl die fehlerfreie Funktion als auch der sinnvolle Einsatz von Ressourcen und die Werterhaltung im Blick.


Ziele

§ Eine Gefährdung der Kinder, Eltern und Mitarbeitenden durch defekte technische Geräte ist auf ein Mindestmaß reduziert.

§ Die fehlerfreie Funktion aller technischen Geräte und Anlagen sowie der elektrischen Betriebsmittel ist gewährleistet.

§ Die sachgerechte Nutzung und Wartung aller technischen Geräte und Anlagen ist gewährleistet. 

§ Die berufsgenossenschaftlichen Anforderungen sind erfüllt.


Qualitätsanforderungen

§ Sämtliche relevanten – insbesondere die sicherheitsrelevanten – Wartungs- und Prüftätigkeiten sind identifiziert und die Anforderungen an die Sicherheit ermittelt. Verantwortlichkeiten sind in Zusammenarbeit mit dem/der Sicherheitsbeauftragten des Trägers festgelegt.

§ Kooperationen / Verträge mit Wartungsdiensten / Fachleuten für formal vorgegebenen Wartungs- und Prüftätigkeiten sind geschlossen. Die Verantwortlichkeiten sind ausgewiesen. Berichte über Kontrollen / Prüfungen werden dokumentiert.

§ Art und Anzahl der zu wartenden bzw. prüfenden Gegenstände, Umfang und Häufigkeit der Kontrollen sowie ein Nachweis über die Behebung von Mängeln sind dokumentiert.


Gebäude- und Geländesicherheit


Einführung

Die Tageseinrichtung für Kinder hat für die Sicherheit der Kinder, Eltern und Mitarbeitenden im Gebäude und auf dem Gelände Sorge zu tragen.


Ziele

§ Gegen mögliche Gefährdungen und Unfälle von Kindern, Eltern und Mitarbeitenden wird größtmögliche Vorsorge getroffen.

§ Ein reibungsloser und störungsfreier Betrieb der Tageseinrichtung für Kinder ist gewährleistet.

§ Die für den Betrieb erforderliche Infrastruktur ist ermittelt, bereitgestellt und wird aufrechterhalten.

§ Das Gelände, die Gebäude und ihre Ausstattung weisen keine Sicherheitsmängel auf.

§ Die sachgerechte Nutzung und Wartung der Gebäude und der Anlagen ist sichergestellt.


Qualitätsanforderungen

§ Die gesetzlichen und behördlichen Anforderungen an die Gebäude- und Geländesicherheit sind bekannt.

§ Das Gefährdungspotenzial bestimmter Pflanzen ist beurteilt. Maßnahmen zur Sicherheit der Kinder werden durchgeführt.

§ Die Verantwortung für die regelmäßige Inspektion von Gebäude, Gebäudeausstattung und Außenanlagen ist geklärt (Sicherheitsbeauftragte/r, Sichtkontrollen, Begehungen etc.). Inspektionen werden nach den gesetzlichen und behördlichen Vorgaben durchgeführt und dokumentiert.

§ Instandhaltungsmaßnahmen der Gebäude, Gebäudeausstattung und Außenanlagen sind geregelt (ggf. Kooperationsverträge mit externen Dienstleistern, z. B. Handwerkern, Gärtnern).

§ Die zur Sicherheit und zur Werterhaltung des Geländes, der Gebäude und ihrer Ausstattung notwendigen Reparaturen werden zeitnah ausgeführt.